Pflegegrad und Pflegegeld
Pflegegrade und Leistungen im Überblick
Pflegegrade definieren den Pflegebedarf. Je höher der Grad, desto umfangreicher die Leistungen. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Kassen. Bei der Beantragung sowie bei erforderlichen Anpassungen Ihres Pflegegrads unterstützen wir Sie gerne fachkundig.
Monatliche Leistungen
je Pflegegrad
Pflegegrad | Pflegegeld ambulant | Pflegesachleistung ambulant | Entlastungsbeitrag |
1 | - | - | 131 € |
2 | 347 € | 796 € | 131 € |
3 | 599 € | 1.497 € | 131 € |
4 | 800 € | 1.859 € | 131 € |
5 | 990 € | 2.299 € | 131 € |
Stand 2025
Ergänzend möglich:
- Kombinationsleistungen
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
Monatliche Leistungen je Pflegegrad
Pflegegeld ambulant
Pflegegrad | Monatliche Leistung |
1 | - |
2 | 332 € |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
Pflegesachleistung ambulant
Pflegegrad | Monatliche Leistung |
1 | - |
2 | 761 € |
3 | 1.432 € |
4 | 1.778 € |
5 | 2.200 € |
Entlastungsbeitrag
Pflegegrad | Monatliche Leistung |
1 | 125 € |
2 | 125 € |
3 | 125 € |
4 | 125 € |
5 | 125 € |
Häufig gestellte Fragen
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Helfenden betreut werden. Gesetzliche und private Pflegekassen zahlen dieses Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person, die es an ihre Pflegeperson weitergeben kann. Das Pflegegeld stellt somit eine wichtige finanzielle Unterstützung für die privat organisierte Pflege dar.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5 haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Dieser Betrag kann für unterstützende Angebote im Alltag eingesetzt werden – z.B. für Haushaltshilfen, Betreuung bei Demenz, oder teilstationäre Pflege wie Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege. Ziel ist es, Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Entlastungsbetrags.
Tipp: Leistungen optimal kombinieren
Ob Sie sich für Pflegegeld, Sachleistungen oder eine Kombination entscheiden – wichtig ist, dass die Leistungen passgenau auf Ihre Pflegesituation abgestimmt sind. Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, die bestmögliche Lösung zu finden, die sich daraus ergebenden Anträge zu stellen und die Pflegekassen-Leistungen auf diese Weise optimal zu nutzen.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen beziehen sich auf professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Die erbrachten Leistungen, z.B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, werden direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet. Die pflegebedürftige Person muss sich um die Abrechnung nicht kümmern. Pflegesachleistungen sind ideal, wenn Pflege zu Hause durch fachlich geschultes Pflegepersonal übernommen werden soll.
Was ist eine Kombinationsleistung?
Die Kombinationsleistung vereint Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel miteinander. Wird ein ambulanter Pflegedienst nur teilweise in Anspruch genommen, kann der nicht genutzte Anteil als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden. So können sich Angehörige und professionell Pflegende die Versorgung individuell aufteilen, je nach Bedarf der pflegebedürftigen Person.